Rund um das Thema Steward Ownership kursieren nach wie vor einige Missverständnisse und Mythen. Dieser Artikel schafft Orientierung, indem er die beiden zentralen Prinzipien von Steward Ownership beleuchtet: Selbstbestimmung und Sinnorientierung. Was genau macht sie aus? Und wie werden sie rechtlich konkret ausgestaltet?
von der Purpose Foundation
Vor zehn Jahren haben wir die Purpose Stiftung gegründet und unsere Arbeit rund um die Idee von Verantwortungseigentum begonnen. Diese Unternehmensform war damals noch namenlos, jedoch von Pionier-Unternehmen überall auf der Welt bereits umgesetzt und erprobt worden. Das Benennen und Verbreiten der dem Konzept zugrunde liegenden Prinzipien war der Start unserer Reise mit der Purpose Stiftung.
Zehn Jahre später hat sich viel verändert. Die Begriffe Verantwortungseigentum beziehungsweise Steward Ownership sind in vielen Teilen der Welt und auch weiteren Sprachräumen verbreitet (zum Beispiel das spanische Propiedad Responsable), immer mehr Unternehmen setzen die Idee um oder orientieren sich an ihren Prinzipien. Mehr Investor:innen wollen in diese Form von Unternehmen investieren, mehr Mitarbeiter:innen arbeiten in entsprechenden Unternehmen, mehr Organisationen in verschiedensten Regionen der Welt stellen sich in den Dienst der Idee und Bewegung.
Vor diesem Hintergrund möchten wir nun noch einmal unsere eigene Beschreibung, was für uns die Kernprinzipien von Verantwortungseigentum ausmachen, teilen. Wir hoffen, dass sie zur Diskussion und Austausch anregt.
Um uns der Frage anzunähern, was Verantwortungseigentum nochmal genau ist, werden wir zwei Ebenen unterscheiden. Zum einen die Prinzipien-Ebene. Sie beschreibt den Grundimpuls, die Idee von Verantwortungseigentum in Form zweier elementarer Prinzipien.
Zum anderen werden wir auf der zweiten Ebene beschreiben, was eine Großzahl von Unternehmen aus den Prinzipien für sich ableitet – wie also die Prinzipien von diesen Unternehmen konkret technisch umgesetzt werden. Denn schließlich entscheidet diese technische Umsetzung darüber, ob die gewünschten Prinzipien und mit ihnen auch die unternehmerische Haltung dahinter ins Leben kommen können.
Auf dieser technischen Ebene gibt es ebenfalls verbindende Elemente, die sich über Kulturen und Rechtsräume hinweg als ein Muster etabliert haben.
Es ist nicht völlig neu, was wir damit teilen, sondern lediglich eine nuanciertere Variante der Prinzipien und auch ihrer technischen Interpretationen, die hoffentlich zur Orientierung und Inspiration beiträgt.
Unternehmen in Verantwortungseigentum orientieren sich an den folgenden beiden Prinzipien:
Selbstbestimmung: Das Unternehmen kann nicht zum Spekulationsgut werden, sondern bleibt langfristig selbstbestimmt und unabhängig. Das Steuerrad liegt stets in den Händen von Menschen, die mit dem Unternehmen und dessen Mission verbunden sind.
Sinnorientierung: Gewinne sind Mittel zum Zweck und kein Selbstzweck. Sie dienen der Aufgabe und der Entwicklung des Unternehmens oder können für die Finanzierung gemeinnütziger Tätigkeiten genutzt werden. Der im Unternehmen geschaffene Wert kann nicht zum persönlichen Nutzen von den Eigentümer:innen entnommen werden.

Diese Prinzipien und ihre – das ist hier entscheidend – verbindliche Umsetzung machen aus unserer Sicht den Kern von Verantwortungseigentum aus. Sie beschreiben die unternehmerische Haltung, die der Idee zugrunde liegt. In jeweils verschiedenen Kontexten können sie je nach Kultur, Geschichte, Region und rechtlichen Möglichkeiten auf verschiedene Arten lebendig werden. Von großen dänischen Konzernen, “dem dänischen Modell” mit Aktienmarktanbindung (bspw. Novo Nordisk), über Stiftungs-/Trustunternehmen wie Bosch, John Lewis Partnership, Patagonia, bis hin zu Start-ups, die die Prinzipien mittels Veto-Share-Modellen umsetzen. Die Vielfalt der technischen Umsetzungen der Prinzipien ist sicherlich eine der Stärken der Idee. Die Prinzipien überlassen es dem:der einzelnen Unternehmer:in, dem Menschen, die für das jeweilige Unternehmen passende technische Ableitung und Umsetzung zu finden.
Trotzdem, oder gerade deswegen, ist die Frage relevant, was diese vielfältigen Modelle denn nun neben den genannten Prinzipien auf einer technischen Ebene verbindet.
Wir beobachten, dass sich bei Unternehmen, die sich an den Prinzipien orientieren, bestimmte Gestaltungsvarianten als Muster etabliert haben und rechtlich verbindlich umgesetzt werden:
Selbstbestimmung: Die Kontrolle [1] über das Unternehmen kann – egal in welcher Form – weder vererbt noch ge- beziehungsweise verkauft werden. Sie wird von Menschen treuhänderisch gehalten und weitergegeben.
Vermögensbindung: Diejenigen Menschen, die die Kontrolle über das Unternehmen halten, haben keinen privatkonsumtiven Zugriff auf dessen Vermögen [2]. Sie können für ihre Leistungen marktüblich und risikoadäquat vergütet werden. Gewinne dienen dem Unternehmen (Reinvestition), der Gesellschaft (Spende) oder werden für die Rückzahlung von Kapitalgebenden (Kapitalkosten) genutzt, deren ökonomische Ansprüche der Zeit, Höhe oder Beeinflussbarkeit nach begrenzt sind.
Über dieses Muster hinaus gibt es je nach Modellen noch weitere technische Aspekte, die für einzelne Unternehmen, abgeleitet aus den Prinzipien, zum Kern der Umsetzung von Verantwortungseigentum zählen. Ein Beispiel dafür ist eine weiterführende Interpretation der Selbstbestimmung, die neben den genannten Aspekten auch verbindlich sicherstellt, dass die Kontrolle stets bei Mitarbeiter:innen und Geschäftsführenden des jeweiligen Unternehmens liegt – eine weitere Farbe des Prinzips der Selbstbestimmung.
Nun stellt sich im Alltag mit der Arbeit rund um Verantwortungseigentum immer wieder die Frage: Ist dieses oder jenes Unternehmen denn nun als ein Unternehmen in Verantwortungseigentum einzuordnen oder nicht? Oft wird diese Frage auch explizit an uns herangetragen. Nun ist die Versuchung groß, sich an einer Definition auf technischer Ebene zu versuchen, anhand derer sich diese Frage für alle Welt jederzeit möglichst einfach, quasi mathematisch beantworten lässt.
Unsere Erfahrung zeigt jedoch, dass letztlich jedes Unternehmen für sich betrachtet werden muss. Dies tun wir mit der Hilfe der unternehmerischen Grund-Haltung, die oben in den Prinzipien beschrieben ist, sowie der Betrachtung der sich bereits etablierten technischen Interpretationen. Dabei ist die jeweilige Umsetzung der Prinzipien ausschlaggebend für unser Fazit. Zugleich sind wir offen, neue technische Umsetzungsformen außerhalb des bestehenden Kanons im Sinne der Prinzipien zu betrachten. Beispiele für derartige individuelle Betrachtungen sind unsere Analysen der Fälle Patagonia oder OpenAI.
Trotzdem besteht neben der Vielfalt der Umsetzungsformen der Prinzipien auch eine klare Abgrenzung gegenüber anderen unternehmerischen Konzepten und Philosophien, wie beispielsweise der reinen Shareholder Value Primacy und dessen Grundprinzipien. Aus der Eigentums-Perspektive blicken wir auf eine entsprechend breite Palette an Unternehmen: von solchen, die Verantwortungseigentum den Prinzipien entsprechend umsetzen und dem Konzept in ihrer technischen Interpretation eine eigene Farbe geben, über andere, die einzelne Aspekte umsetzen und den Prinzipien entsprechend näher oder ferner sind, bis hin zu solchen, die eindeutig andere unternehmerische Philosophien zugrunde legen und dem Konzept möglicherweise diametral entgegenstehen.
Was bedeutet das nun für all die Unternehmen, die sich mit den Prinzipien auseinandersetzen und/oder sie auf ihre Unternehmung anwenden möchten?
Sie haben die wunderbare und zugegebenermaßen auch herausfordernde Freiheit, die sich aus der Auseinandersetzung mit den Prinzipien ergibt, eine Eigentums-, Governance- und Finanzierungsstruktur zu wählen, welche den Willen der beteiligten Menschen widerspiegelt und passend zur jeweiligen Unternehmung ist. Aus dem Nutzen dieser Freiheit und der Einzigartigkeit von Organisationen ergibt sich genau jene inspirierende Vielfalt an Lösungen, die sich im Kontext von Verantwortungseigentum finden lässt. Eine Vielfalt, deren gemeinsamer Nenner in den Prinzipien von Selbstbestimmung und Sinnorientierung sowie ihren Ausgestaltungen und Spielarten liegt.
Wir hoffen, dass wir mit diesem Beitrag etwas mehr Orientierung und Inspiration schaffen können. Gleichzeitig wollen wir eines sicher nicht: das Ende der Diskussion darüber einläuten, was genau eigentlich Verantwortungseigentum ist und was es ausmacht. Dieser Text soll eher ein Auftakt sein. Er beschreibt die derzeitige Antwort der Purpose Gruppe auf die Frage: Steward Ownership – was ist das eigentlich nochmal genau? Wir jedenfalls werden uns diese zentrale und wichtige Frage auch weiterhin immer wieder neu stellen.
[1] Kontrolle bedeutet, alle wesentlichen unternehmerischen Entscheidungen – einschließlich derjenigen über die Ausgestaltung und Besetzung der treuhänderischen Eigentümerrolle – eigenständig treffen zu können. Hierbei sind nicht nur die Stimmrechte, sondern jegliche Entscheidungs-, Zustimmungs- und Kontrollrechte zu beachten.
[2] Mit “Zugriff auf Vermögen” sind insbesondere die folgenden Rechte gemeint: Recht auf Beteiligung am Gewinn; Recht auf den Liquidationserlös; Recht, Anteile gewinnbringend zu verkaufen/übertragen; Abfindungsrecht.